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Informationen zu ärztlichen Verordnungen

   
       
 

Seit Dezember 2005 ist die Behindertensportgemeinschaft Bochum Südwest e.V. als Leistungserbringer für den Rehabilitationssport in dem Bereich „Rehasport für den Stütz- und Bewegungsapparat“ zertifziert.

Diese Zertifizierung garantiert, dass unser Sportangebot die Qualitätsstandards gemäss der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining auf der Grundlage von § 44 SGB IX garantiert. Sie wird jeweils befristet auf zwei Jahre durch den BRSNW und den Landesportbund NRW erteilt. Dies bedeutet im Einzelnen, dass an unseren Trainingsabenden nicht nur Vereinsmitglieder teilnehmen können, sondern auch Nichtmitglieder, die aufgrund Ihres Gesundheitszustandes oder z.B. als Nachsorge bei bestimmten Operationen durch den behandelnden Haus- oder Facharzt zeitlich begrenzten Rehabilitationsport verschrieben bekommen haben.

Der behandelnde Arzt stellt die Verordnung über 50 Übungseinheiten aus, welche in den nächsten achtzehn Monaten wahrgenommen werden müssen. Er hält gegebenenfalls fest, ob der Patient besondere Einschränkungen hat, d.h. eventuell bestimmte Übungen nicht machen darf. Wenn die zuständige Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, kann der Patient sich dann direkt an unsere Übungsleiterin wenden, um alles weitere zu regeln. Die ärztliche Verordnung ist zum ersten Übungsabend mitzubringen und die Teilnahme wird in einer wöchentlichen Anwesenheitsliste festgehalten. Beides ist für die spätere Abrechnung mit den einzelnen Krankenkassen notwendig.

Für den Rat in medizinischen Fragen steht uns auch unser Vereinsarzt Dr. Bick, aus der Praxis Reckermann & Bick in Bochum-Linden zur Verfügung
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